AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden

 

(Gültig ab 15.01.2018)

1. Franks Hundeherberge nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension/Hundetagesstätte vorab besichtigen. Der Hund wird artgerecht, betreut und gepflegt.

 

2. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seinen Hund vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

3. Der Tierhalter ist verpflichtet mitzuteilen ob seine Hündin läufig ist. Läufige Hündinnen, werden nicht im Rudel gehalten. Keinesfalls übernimmt Franks Hundeherberge die Kosten die durch die Deckung einer läufigen Hündin entstehen. Aus dem Umstand einer Deckung können keinerlei Rechte hergeleitet werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von Rechten gegen andere Kunden von Franks Hundeherberge, wenn die Hündin während der Betreuung mit deren Hunden Kontakt hatte. Wenn unkastrierte Hündinnen während des Aufenthalts in Franks Hundeherberge läufig werden, berechneten wir eine Aufwandspauschale von 30€ zusätzlich am Tag/Nacht.

 

4. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut hat. Alternativ langt auch eine Titermessung (Antikörpermessung des Impfstoffs), denn es ist nicht notwendig den Hund jährlich zu Impfen!

 

5. Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Hunde mitzubringen und der Hundepension zu übergeben. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden.

 

Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir empfehlen in den Monaten Mai-September den Hund mit entsprechendem Mittel wie z.B. FRONTLINE oder EX-SPOT vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln.

 

7. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer, zusätzlich berechnen wir Franks Hundeherberge eine Aufwandspauschale von 30€ pro angefangene Stunde, für die Fahrtkosten und den Zeitaufwand. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

8. Franks Hundeherberge mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.Dies gilt insbesondere für Verletzungen die der Hund im Rahmen der Rudelhaltung durch andere in Betreuung befindliche Hunde erleiden könnte. Generell gilt dass die Haftung auf den aktuellen Wert des Hundes beschränkt ist. Das Zusammenbringen der Tiere zum Zweck der Rudelhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtsverletzung im Sinne des § 834 BGB gewertet werden. Franks Hundeherberge haftet nicht für Entlaufen oder Diebstahl des/der Hund/e, wie auch für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes. Der Tierhalter stellt Franks Hundeherberge von Ansprüchen Dritter gegen Franks Hundeherberge als Tierführer frei. Ansonsten ist Franks Hundeherberge nicht haftbar zu machen. Die Unterbringung des/der Hunde/s erfolgt auf eigenes Risiko.

 

9. Franks Hundeherberge übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc).

 

10. Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte außer bei einer Urlaubsbetreuung.

 

11. Der Rechnungsbetrag kann vorher per Bank überwiesen werden oder in Bar bei Abgabe des Hundes bezahlt werden. Liegt die Buchungszeit in den Schulferien, muss der Rechnungsbetrag 8 Tage vorher überwiesen werden. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  

12. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behalten wir uns vor, bei voll belegter Pension, den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen.

 

Bring- und Abholzeiten!

Unsere Gäste können gerne zwischen 10-11.00 Uhr oder 17-18.00 Uhr gebracht oder abgeholt werden.

 

13. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, ist Franks Hundeherberge berechtigt, nach einer Übergangszeit von acht Tagen, den Hund weiterzuvermitteln bzw. woanders unterzubringen.

 

14. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten in der EDV von Franks Hundeherberge gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte wird nicht erfolgen.

 

15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.

 

16. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.